Mit diesem Musterschreiben bescheinigt ein Zeuge den Inhalt eines Einschreibens und dass dieses ohne inhaltliche Änderung auf der Post aufgegeben wurde.
Autoren: Dr. Egon Schneider, Rechtsanwalt in Much/Norbert Schneider, Rechtsanwalt in Neunkirchen/Norbert Monschau, Rechtsanwalt in Erftstadt
Stand: 04.05.2011
Ausführliche Informationen zur Zivilprozessordnung finden Sie im ZPO Kommentar.
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