Mit dieser Tabelle ermitteln Sie abhängig vom Brutto-Monatsverdienst und der Beschäftigungszeit die Höhe der Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung 2012.
Stand: September 2012
Wer als Arbeitnehmer oder freiwillig gesetzlich Versicherter Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leistet, erwirbt Rentenanwartschaften. Diese berechtigen bei Erreichen des Rentenalters zum Bezug einer monatlichen Rente. Die Rentenberechnung erfolgt auf der Grundlage der sogenannten Rentenformel, in die unter anderem die Höhe der Beitragszahlungen sowie deren Dauer und die allgemeine Lohnentwicklung einfließen.
Für die Rentenberechnung werden das beitragspflichtige Einkommen und die eingezahlten Beiträge in sogenannte Entgeltpunkte umgerechnet. Auf der Grundlage eines statistisch ermittelten durchschnittlichen Jahresverdienstes werden diese Entgeltpunkte vergeben. Ist das eigene Einkommen mit dem statistischen Wert identisch, erhält man einen Entgeltpunkt. Alle darüber oder darunter liegenden Werte werden entsprechend mit mehr oder weniger Punkten bewertet. Das bedeutet, dass die Höhe der gutgeschriebenen Entgeltpunkte von Jahr zu Jahr variiert. Für die Rentenberechnung werden alle erreichten Entgeltpunkte addiert, wobei auch Extra-Entgeltpunkte vergeben werden.
Extra-Entgeltpunkte werden beispielsweise für die Erziehung von Kindern vergeben. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, wird jeweils ein zusätzlicher Entgeltpunkt angerechnet. Für Geburten ab 1992 gibt es jeweils drei Entgeltpunkte für jedes Kind. Weitere zusätzliche Entgeltpunkte gibt es unter anderem für Pflegezeiten, für den Zivildienst, für ein soziales oder ökologisches Jahr und für den Wehrdienst. Alle Entgeltpunkte werden addiert und mit dem aktuellen und amtlich festgeschriebenen Rentenwert multipliziert.
Der aktuelle Rentenwert wird jedes Jahr jeweils am 1. Juli an die Lohnentwicklung angepasst. Das Ergebnis ist der in Euro errechnete individuelle Anspruch auf die gesetzliche Altersrente.
Ausführliche Erläuterungen und Anmerkungen zu diesem Muster-Dokument finden Sie im Formularbuch des Fachanwalts Sozialrecht.
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