Wir sind in der Redaktion überzeugt davon, dass die Verwendung von Sprache einen Unterschied macht. Und deshalb wollen wir auch sensibel mit ihr umgehen.
Wo immer es sprachlich möglich ist, mit einem Begriff möglichst viele Menschen zu umfassen, verwenden wir diesen. Also zum Beispiel Studierende, Kaufleute usw. In Aufzählungen wechseln wir zwischen Maskulinum und Femininum ab, es gibt neben Richtern auch Staatsanwältinnen, so wie es auch Richterinnen und Staatsanwälte gibt. Wo das nicht passt, verwenden wir die Formen hintereinander, also z.B. "Juristinnen und Juristen".
In Gastbeiträgen oder in Interviews "sprechen" Menschen, die nicht Teil der Redaktion sind. Ihre Sprachwahl wird dann in den geschriebenen Texten entsprechend abgebildet.
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Nachname, Vorname, Oberzeile und Überschrift des Beitrags. In: Legal Tribune Online, Datum, URL .
Der Beitrag "Buttonlösung" für Online-Verträge tritt in Kraft - Der Knopf der Klarheit" von Michael Kamps, veröffentlicht in Legal Tribune Online am 01. August 2012 unter www.lto.de/persistant/a_id/6746/ wäre also wie folgt zu zitieren:
Kamps, Michael, "Buttonlösung" für Online-Verträge tritt in Kraft - Der Knopf der Klarheit. In: Legal Tribune Online, 01.08.2012, www.lto.de/persistant/a_id/6746/.
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