Mit dieser Vorlage beantragt ein Anwalt für seinen Mandanten die Wiedereröffnung einer mündlichen Verhandlung, zum Beispiel wenn ein entscheidungserheblicher und rügbarer Verfahrensfehler vorliegt oder nachträgliche Tatsachen vorgetragen werden sollen.
Autoren: Dr. Egon Schneider, Rechtsanwalt in Much / Norbert Schneider, Rechtsanwalt in Neunkirchen / Norbert Monschau, Rechtsanwalt in Erftstadt
Stand: 04.05.2011
Ausführliche Informationen zur Zivilprozessordnung finden Sie im ZPO Kommentar.
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