Bremer Tabelle 2012

Tabelle zum Altersvorsorgeunterhalt als kostenloser Download

Mit der Bremer Tabelle wird der Altersvorsorgeunterhalt berechnet. Diesen zahlt nach einer Scheidung der unterhaltspflichtige an den unterhaltsberechtigten Ehepartner.

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Stand: September 2012

Die Bremer Tabelle als Berechnungsgrundlage für den Altersvorsorgeunterhalt

Der Altersvorsorgeunterhalt ist ein zweckgebundener Ehegattenunterhalt, der zusätzlich zum Elementarunterhalt vom verdienenden Ehepartner bezahlt wird und zweckgebunden ist.

Die Höhe des Altersvorsorgeunterhalts wird nach der sogenannten Bremer Tabelle berechnet. Sie verdankt ihren Namen dem Oberlandesgericht (OLG) Bremen, das sie in Ermangelung einer gesetzlichen Regelung entwickelt hat.

Zweckgebunden bedeutet, dass der Altersvorsorgeunterhalt für eine Altersvorsorgeversicherung oder für eine Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung verwendet werden muss. Der Unterhaltsberechtigte ist allerdings bei Geltendmachung des Anspruchs nicht verpflichtet, die Form oder die Höhe der Vorsorgeversicherung zu konkretisieren.

Die Bremer Tabelle als Richtlinie für den Altersvorsorgeunterhalt

Voraussetzung für den Altersvorsorgeunterhalt ist ein Antrag des Unterhaltsberechtigten.

Der Altersvorsorgeunterhalt ist ab dem Zeitpunkt zu zahlen, an dem das Scheidungsverfahren rechtshängig ist. Das ist regelmäßig die Zustellung des Scheidungsantrags durch das zuständige Familiengericht an den Ehepartner.

Grundlage für die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts ist die Bremer Tabelle. Das Gericht hat zunächst zu prüfen, ob der Unterhaltspflichtige nach Abzug des Elementarunterhaltes überhaupt zur Zahlung des Altersvorsorgeunterhalts finanziell in der Lage ist. Denn der gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalt, der den Unterhaltspflichtigen vor Unterschreiten seines Existenzminimums schützt, muss gewährleistet sein. Mithilfe der Bremer Tabelle wird der an den Unterhaltsempfänger gezahlte Elementarunterhalt in ein fiktives Bruttoeinkommen umgerechnet.

Bremer Tabelle greift in den meisten Fällen nicht

Der Altersvorsorgeunterhalt und seine Berechnung nach der Bremer Tabelle sind weniger bekannt, da er sehr gute finanzielle Lebensverhältnisse voraussetzt. In den meisten Fällen ist die Leistungsfähigkeit des zum Unterhalt verpflichteten Ehepartners nach Abzug des Elementarunterhalts bereits erschöpft, sodass der Antrag auf Altersvorsorgeunterhalt regelmäßig abgelehnt wird.

Ausführliche Erläuterungen und Anmerkungen zu dem kostenlosen Muster-Dokument finden Sie im Formularbuch des Fachanwalts Familienrecht.

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