Kaufvertrag über ein gebrauchtes Auto
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Vertrag individuell erstellen
Allgemeines zum Gebrauchtwagenkauf
Ein Kaufvertrag und ebenso ein Kaufvertrag über ein Auto bestehen aus zwei Willenserklärungen, die der Verkäufer und der Käufer in Form von Angebot und Annahme abgeben.
Kernpunkte in einem Kaufvertrag ein Auto betreffend sind die zugrunde liegenden Leistungspflichten. Aufseiten des Verkäufers ist dies die Übergabe des Autos an den Käufer, während der Käufer sich zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Autos verpflichtet.
Der Kaufvertrag ist in § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. In der Praxis ist es insbesondere beim Neuwagenkauf üblich, dass ein Kaufvertrag über ein Auto abgeschlossen wird, dieses jedoch erst noch beschafft werden muss. Laut Gesetz ist ein Kaufvertrag formfrei und kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden, wobei gängige Praxis immer die Schriftform ist.
Beim Kaufvertrag über ein Auto und insbesondere über einen Gebrauchtwagen ist es wichtig, alle für den Kauf wesentlichen Punkte im Kaufvertrag zu benennen. Das betrifft unter anderem die Kilometerleistung, die Anzahl der Vorbesitzer, die Unfallfreiheit, den Einbau eines Austauschmotors sowie das mitverkaufte Zubehör.
Sollte das Auto eher vom Händler oder von einer Privatperson gekauft werden?
Der Nachteil beim Kauf vom privaten Verkäufer ist, dass dieser die Gewährleistung vertraglich ausschließen kann, sodass der Käufer keine Minderung, Schadensersatz oder Nacherfüllung verlangen kann und auch nicht vom Vertrag zurücktreten kann. Hat der Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen, muss er nur dann nachbessern oder Schadensersatz leisten, wenn er eine Garantie für die Beschaffenheit des PKW ausgesprochen hat oder wenn er den Mangel bewusst verschwiegen oder falsche Angaben gemacht hat. Generell kann jedoch bei Angeboten von Privat von einer größeren Auswahl an Gebrauchtwagen sowie von niedrigeren Preisen profitiert werden.
Auf der sichereren Seite ist man daher, wenn man einen Gebrauchtwagen bei einem Händler erwirbt. Denn ein gewerblicher Händler darf die Gewährleistung nicht ausschließen. Er muss mindestens ein Jahr für Sachmängel einstehen, sodass Sie bei einem Mangel eine kostenlose Reparatur verlangen können. Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach Abschluss des Kaufvertrages auf, wird zudem vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeuges vorlag. Innerhalb der ersten sechs Monate liegt damit die Beweislast, wer für den Mangel verantwortlich ist, beim Verkäufer, erst danach beim Käufer.
Wie kommt ein Vertragsabschluss im Internet zustande?
Die meisten Menschen wollen sich im Internet ausschließlich informieren und den Vertragsabschluss im Anschluss auf die konventionelle Art und Weise abwickeln. Manche erledigen jedoch das ganze Geschäft online, sodass durch Angebot des Verkäufers und Annahme des Käufers ein Vertrag entsteht. Diese Willenserklärungen können auch hier sowohl mündlich als auch schriftlich, was in diesem Fall per E-Mail bedeutet, bekundet werden. Es bestehen keinerlei Einschränkungen, was die rechtliche Bindung betrifft.
Ist der Vertragsschluss nachweisbar, falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte?
Da beide Vertragsbeiden zu unterschiedlichen Zeiten ihre Willenserklärung abgeben, ist es unverzichtbar, beweisen zu können, dass jede Partei die Erklärung der jeweils anderen erhalten hat. Das kann anhand einer Lesebestätigung realisiert werden, die bei Emailversendungen eingerichtet werden kann. Sicherer ist es, wenn der Abschluss über den Vertrag zusätzlich per Fax oder Brief vorgenommen wird, vor allem wenn es sich, wie im Falle eines Autokaufs, um höhere Geldsummen handelt.
Haben Tippfehler oder ähnliches Folgen für den Vertragsabschluss?
Durch eine unverzügliche Anfechtung der Willenserklärung kann ein unbeabsichtigter Vertragsschluss, sei er durch Tippfehler oder versehentliches Absenden der Bestellung zustande gekommen, wieder rechtsunwirksam gemacht werden. Ratsam ist es, direkt, nachdem der Fehler aufgefallen ist, eine E-Mail zurück zu schicken und auf das Missverständnis aufmerksam zu machen.
Besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen?
Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn das Auto von einem Händler gekauft wurde, nicht bei einer Privatperson. Dem Verbraucher wird ein Widerrufsrecht von zwei Wochen eingeräumt. Diese Frist beginnt ab Übergabe des Fahrzeuges. Wurde keine Widerrufsbelehrung erteilt oder aber eine fehlerhafte, kommt es zu einer Verlängerung des Widerrufsrechts um ganze zwölf Monate. Wird von dem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, muss dieses dem Verkäufer gegenüber schriftlich erklärt werden.
Tipps für den Gebrauchtwagenkauf im Internet:
- Webseite der Vertragspartei genau betrachten (Ist diese seriös?)
- AGB’s vor Vertragsabschluss durchlesen (Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten!)
- Angebot und Bestellung ausdrucken (Beweiskraft hinsichtlich aller Vereinbarungen)
- Skepsis bei Verlangen einer hohen Anzahlung
- Ist der Vertragspartner Vermittler oder Verkäufer?
- Vorsicht bei Geldübergabe mit Hilfe eines Treuhandkontos! Klären Sie ab, wann der Verkäufer Zugriff auf das Geld hat.
- Um auf Nummer sicher zu gehen, informieren Sie sich im Handelsregister über den Anbieter. (Handelt es sich um einen vertrauenswürdigen Anbieter?)
- Seien Sie vorsichtig, wie Sie Ihr Interesse formulieren: Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden, sind ebenso wirksam wie Verträge vor Ort!
- Bei langer Anreise für eine Besichtigung, vergewissern Sie sich, dass das Auto, welches Sie interessiert, auch zu diesem Zeitpunkt vor Ort zu besichtigen ist.
- Beim Gebrauchtwagenkauf sollten Sie nie auf eine Probefahrt verzichten!
Vor der Besichtigung/Probefahrt
Die erste Begutachtung des Autos ist bereits sehr wichtig und ausschlaggebend. Werden hier relevante Faktoren übersehen, kann dies zur Folge haben, dass Sie sich für das falsche Auto entscheiden. Eine Checkliste ist daher sehr von Vorteil.
Bereits bei der Planung der Besichtigung können einige wesentlichen Aspekte berücksichtigt werden:
- Legen sie den Termin für die Besichtigung auf eine Zeit, zu der Tageslicht herrscht, da es im Dunkeln schwierig ist, Mängel zu erkennen.
- Sind noch Details unklar, klären Sie diese bereits am Telefon. Gegebenenfalls ist die Besichtigung danach bereits nicht mehr notwendig.
- Handelt es sich um ein Auto innerhalb einer höheren Preisklasse, sollte eine Inspizierung von einem Experten im Prüfzentrum in Betracht gezogen werden. Dies ist allerdings meist nur unter der Woche durchführbar und muss mit dem Verkäufer vorher abgesprochen werden.
- Kalkulieren Sie genügend Zeit ein, sodass kein Stress entsteht und dadurch Aspekte nur oberflächlich betrachtet oder gar komplett vergessen werden. Auch der Verkäufer sollte über die geplante Dauer der Besichtigung informiert werden, sodass das Auto auch entsprechend lange zur Verfügung steht.
- Teilen Sie dem Verkäufer mit, falls Sie während der Besichtigung essentielle Dokumente einsehen möchten, wie beispielsweise den letzten TÜV-Bericht oder das Scheckheft, sodass diese direkt vorliegen und nicht erst gesucht oder ein zweiter Termin vereinbart werden muss.
- Für die Probefahrt sollte bereits im Vorfeld eine Route zusammengestellt werden, die sowohl kurvige als auch schnellere Etappen enthält, um das Auto in verschiedenen Fahrsituationen zu testen.
- Hilfreich kann es außerdem sein, nicht alleine zur Besichtigung zu gehen, sondern einen Freund mitzunehmen, der bestenfalls etwas vom Fach versteht. Auf diese Weise hat man eine zweite Meinung für die Entscheidung und die Wahrscheinlichkeit, Wichtiges zu übersehen, sinkt. Schließlich gilt "Vier Augen sehen mehr als zwei"!
Am Tag der Besichtigung/Probefahrt
Ist der Tag der Besichtigung schließlich gekommen, untersuchen Sie den PKW vor Fahrtantritt auf äußerliche Beschädigungen, sodass Ihnen im Nachhinein keine Schadensverursachung unterstellt werden kann. Achten Sie vor und während der Fahrt auf folgende Aspekte:
- Noch im Stand sollten Sie sich zunächst mit allen Knöpfen und Schaltern vertraut machen, sodass während der Fahrt nicht gesucht werden muss und Konzentration besteht.
- Die Scheinwerfer dürfen nicht von innen beschlagen sein.
- Gummidichtungen dürfen keine porösen oder rissigen Stellen aufweisen.
- Hinweise auf einen Unfall: ungleichmäßige Fugen zwischen Türen und Karosserie
- Das Auto sollte auf Rost geprüft werden (Farbunterschiede deuten auf übermalte Bereiche hin). Auch der Unterboden darf dabei nicht vergessen werden.
- Abnutzungsgrad von Sitzen und Pedalgummis prüfen!
- Feuchtigkeit im Innenraum beachten (ggf. auch unter den Fußmatten)
- Prüfen Sie die Windschutzscheibe auf Sprünge und Kratzer!
- Motor: Wurde er gesäubert?
- Zahnriemen: Wann wurde er ausgewechselt?
- Kühlwasser: Sprudelt es bei laufendem Motor?
- Nehmen Sie einen Kaltstart vor, da bei einem bereits warm gelaufenen Auto das Erkennen von Mängeln schwieriger ist.
- Maximal zwei Sekunden nach dem Anlassen sollten alle Kontrollleuchten auf der Anzeigetafel ausgegangen sein --> Nicht der Fall? Dann besteht mindestens ein Fehler am Schalter!
- Anschließend sollten alle vorhandenen Funktionen ausprobiert und geprüft werden.
- Testen der Kupplung bzw. des Automatikgetriebes
- Die Probefahrt sollte nicht zu kurz und hektisch verlaufen. Während der Fahrt sollte
- der Geradeauslauf auf einer geraden Strecke überprüft werden (eine verzogene Spur kann bei ungleichmäßig abgefahrenen Reifen auftreten).
- die Bremsfähigkeit getestet werden.
- das Durchschalten aller Gänge erfolgen, in jeglichen Kombinationen.
- Der Auspuff festsitzen und während der Fahrt nicht zu laut sein.
- in hohem Tempo die Anzeige der Kühlwassertemperatur beachtet werden.
- das ABS-System gecheckt werden, indem man bei 30-40km/h eine Vollbremsung macht.
- das Lenkgetriebe überprüft werden, indem man bei niedrigem Tempo einige enge Kurven fährt.
Welche Dokumente gibt es und was beinhalten sie?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Kfz-Schein / Fahrzeugschein)
In diesem Nachweis findet man das Datum der Erstzulassung sowie verschiedene technische Informationen, wozu beispielsweise die Maße des Autos oder die Schadstoffklasse gehören. Aufgeführt wird ebenso der nächste TÜV-Termin.
- Zu beachten bei getunten Autos:
Prüfen Sie, ob alle nicht originalen Teile in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sind oder ob eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für die jeweiligen Teile besteht. Vorsicht: Fehlen die Angaben oder ist die Betriebserlaubnis nichtig, besteht kein Versicherungsschutz!
- Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Kfz-Brief)
Wer der ordnungsmäßige Halter des Fahrzeugs ist, steht im Fahrzeugbrief. Der Name sollte identisch mit dem Namen des Verkäufers sein. Ist dies nicht der Fall, sollte eine Vollmacht des Eigentümers verlangt werden, um nicht auf einmal Besitzer eines gestohlenen Autos zu sein. Bei Erwerb des PKW wird der Käufer Eigentümer der Zulassungsbescheinigung II. Ebenso im Dokument aufgeführt werden die Vorbesitzer des Autos.
Sind beim TÜV Schwachstellen aufgekommen, die jedoch keine Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben, werden diese im Prüfbericht der Hauptuntersuchung benannt. Daneben ist die Auflistung von Fehlern möglich, die vom Besitzer behoben werden sollten. Ob dieser die entsprechenden Reparaturen vorgenommen hat, wird im Nachhinein nicht nachgeprüft. Dementsprechend kann anhand der TÜV-Untersuchung keine genaue Beurteilung über den Zustand des Autos gemacht werden, ausschließlich über die Verkehrssicherheit. Kontrollieren Sie die jeweiligen Stellen am Fahrzeug!
Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung sollte nicht zu lange her sein, da dies bedeuten könnte, dass der Verkäufer etwas zu verbergen hat; möglicherweise kommen in naher Zukunft dann unerwartet hohe Reparaturkosten auf Sie zu.
- Inspektions- / Scheckheft
Dieses Dokument hält regelmäßige Untersuchungen und Wartungstätigkeiten schriftlich fest. Fehlen keine Positionen, ist dies ein Beleg dafür, dass alle Kontrollen in konstanten Abständen durchgeführt worden sind. Darüber hinaus kann anhand der darin eingetragenen Kilometerstände ansatzweise nachvollzogen werden, ob der aktuelle Kilometerstand korrekt sein kann.
- Ggbf. Hersteller-Garantie:
Wurden alle verpflichtenden Service-Intervalle wahrgenommen und nachweislich dokumentiert, existiert ggf. noch eine Garantie des Herstellers. Fehlt allerdings das Scheckheft, können potentielle Service-Leistungen eventuell nicht umgesetzt werden.
Darüber hinaus gilt die
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
bei der Anmeldung des PKWs als Nachweis, dass eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen wurde.
Obwohl auch mündliche Vereinbarungen gültig sind, ist es beim Autokauf besonders sinnvoll, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Sollten im Nachhinein Rechtsstreitigkeiten auftreten, haben Sie Sicherheit durch die Schriftform.
Nutzen Sie hierfür unser kostenloses Musterdokument oder lassen Sie sich ein individuell auf Sie zugeschnittenes Dokument erstellen.
Welche Unterlagen benötige ich für die Ummeldung des PKW?
Bei der KFZ-Zulassung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. KFZ-Schein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. KFZ-Brief
- Kennzeichenschilder (bei noch zugelassenem PKW)
- Dokument über die letzte Hauptuntersuchung
- Falls Sie das Fahrzeug nicht persönlich zulassen: Vollmacht des Halters und Personalausweis des Halters
- eVB–Nummer
Halten Sie außerdem für anfallende Verwaltungsgebühren und Kfz-Steuern Bargeld bereit.
- Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für eine Probefahrt!
- Stimmen die Angaben in den Fahrzeugpapieren mit dem Kfz überein?
- Benutzen Sie eine Checkliste für die Probefahrt.
- Ist beim Kauf alles an Zubehör, Extras und Zusatzausstattung im Vertrag beinhaltet?
- Ein Autohändler kann ebenfalls ein gebrauchtes Fahrzeug als Privatperson verkaufen. Allerdings ist dabei zu beachten, dass er das Auto privat genutzt hat und es nicht im Betriebsvermögen vorkommt. Außerdem darf der Händler nicht seine Verantwortung für Mängel am Pkw im Vertrag ausschließen.
- Eine sofortige Meldung bei Ihrer Kfz-Versicherung sowie bei der Zulassungsstelle wird empfohlen.
Besondere Vorsicht ist als Käufer geboten bezüglich des Folgenden:
- Niemals den gesamten Kaufpreis als Vorkasse bezahlen! Eine Anzahlung über einen kleineren Betrag bei der Unterzeichnung des Vertrags ist gängig und durchaus umsetzbar. In der Regel handelt es sich beim Autokauf jedoch um ein "Zug-um-Zug"-Geschäft, was bedeutet, dass Leistung und Gegenleistung gleichzeitig erfolgen müssen.
- Vorsicht bezüglich der Echtheit von Papieren: Egal ob es sich um die Dokumente über das Auto oder den Verkäufer handelt: in beiden Fällen kann es sich um gefälschte Versionen handeln. Das zu erkennen stellt sich jedoch als äußerst schwierig dar. Haben Sie Zweifel, ziehen Sie eine professionelle Meinung hinzu oder nehmen Sie vorsichtshalber gänzlich vom Kaufvertrag Abstand.
- Niemals an Vermittler zahlen! Hat sich auf Ihre Anzeige ein Vermittler gemeldet, der sich auch anhand von einer Seriositätsbescheinigung ausweisen kann, wird trotzdem empfohlen, misstrauisch und wachsam zu sein. Auch dieses Dokument wird oft gefälscht.
- Nicht unter Druck setzen lassen! Sollte der Verkäufer versuchen Ihnen schnellstmöglich eine Entscheidung abzunehmen, lassen Sie sich nicht darauf ein. Lieber sollte eine Nacht über alles geschlafen und das Risiko eingegangen werden, dass das Auto am nächsten Tag weg ist, als das Sie eine übereilte und gegebenenfalls falsche Entscheidung treffen.
- Überprüfen Sie vor der Probefahrt den Personalausweis sowie Führerschein des Interessenten. Achten Sie insbesondere auf die Volljährigkeit des Fahrers! Ggbf. ist auch eine Haftungsvereinbarung für die Probefahrt ratsam.
- Geben Sie bei einer Probefahrt niemals den Zweitschlüssel heraus.
- Verkauf eines Autos niemals ohne Kaufvertrag!
- Schließen Sie als privater Verkäufer die Gewährleistung vertraglich aus. Nutzen Sie hierfür unser kostenloses Musterdokument.
- Alle relevanten Dokumente sollten Sie vollständig zur Verfügung stellen.
- Der Zahlung sollte möglichst in bar bei Fahrzeugübergabe stattfinden.
- Die Aushändigung der Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst erfolgen, nachdem der Preis komplett bezahlt wurde.
- Eine sofortige Meldung bei Ihrer Kfz-Versicherung sowie bei der Zulassungsstelle wird empfohlen. Empfehlenswert ist es, mit dem Käufer gemeinsam zur KFZ-Zulassungsstelle zu fahren, um den Wagen dort umzumelden.
- Seien Sie ehrlich! Das Verschweigen von Mängeln wie beispielsweise Unfallschäden ist zum einen nach der Rechtsprechung nicht erlaubt und kann im Nachhinein unnötige Probleme schaffen. Um einen Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Anfechtung aufgrund von arglistiger Täuschung zu vermeiden, ist es erforderlich, alle bekannten Mängel aufzuführen. Beim Verkauf sollten die Schäden ausführlich beschrieben und sowohl Gutachten als auch Reparaturrechnungen mit übergeben werden
- Gab es vor Ihnen bereits noch einen oder mehrere Besitzer, ist es wichtig, die „Unfallfreiheit“ einzuschränken und zwar auf genau Ihre Nutzungsdauer. Es besteht zusätzlich die Option, einen Gutachter hinzuzuziehen, um sicherzugehen, dass nichts übersehen wird.
- Wurde der Wagen für gewerbliche Tätigkeiten verwendet, beispielsweise als Fahrschulwagen oder Taxi, muss auch hierzu eine Angabe im Vertrag zu finden sein. Geheimhaltung von den genannten Details kann im Einzelfall zur Nichtigkeit des Kaufvertrags führen.
Was muss bei der Geldübergabe beachtet werden?
Egal ob es sich um einen Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens handelt, die Geldübergabe ist für beide Seiten ein kritisches Thema, da in der Regel hohe Summen in bar gezahlt werden. Daher ist es empfehlenswert, derartige Treffen nicht alleine wahrzunehmen. Auf diese Weise besteht ein gewisser Schutz vor Überfällen und Betrug und dadurch ein insgesamt angenehmeres Gefühl. Die sicherste Alternative ist es, die Geldübergabe direkt in einer Bank durchzuführen.
Dringend abgeraten wird davon, den Bargeldtransfer über Western Union abzuwickeln oder mit Hilfe einer Spedition oder einem Treuhand-Service!!!