Existenz­minimum in Deutschland 2007 bis 2012

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Die Bundesregierung legt alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vor. Diese Tabelle listet die Werte für die Jahre 2007 bis 2012 auf.

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Stand: September 2012

Existenzminimum – Begriffserklärungen und was sich dahinter verbirgt

Sozialrechtlich gesehen bezeichnet das Existenzminimum den Grundbedarf eines Menschen. Zum Grundbedarf gehören in Deutschland eine Wohnung, Nahrung und Kleidung. Darüber hinaus beinhaltet der Begriff auch die Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben, weshalb auch von soziokulturellem Existenzminimum gesprochen wird. Dieser Mindestbedarf lässt sich aus der in Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) festgeschriebenen Menschenwürde in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 1 GG geregelten Sozialstaatsprinzip ableiten.

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte und auf der Grundlage statistischer Erhebungen wird ein Wert für den Mindestbedarf ermittelt, wobei zwischen Kindern und Erwachsenen unterschieden wird. Auf diese Weise wird vom Gesetzgeber ein Mindestbetrag festgelegt, der die Basis für die Berechnung von Hartz IV und für die Grundsicherung im Alter ist.

Das existenzielle Minimum unter schuldrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten

Das sogenannte schuldrechtliche Existenzminimum definiert die Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen und wird deshalb auch pfändungsfreies Existenzminimum genannt. Die Höhe ist gesetzlich in § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Stand 2012 beträgt es monatlich 985,15 Euro, eine Erneuerung ist angedacht.

In steuerrechtlicher Hinsicht versteht man unter Existenzminimum das Einkommen, das ein Steuerpflichtiger braucht, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Konkret handelt es sich um den Grundfreibetrag, also den Anteil des Einkommens, auf den keine Steuern gezahlt werden. Er darf nicht unter den staatlich gewährten Sozialleistungen liegen.

Angaben über die Höhe des Existenzminimums für Kinder und Erwachsene macht die Bundesregierung in ihrem alle zwei Jahre herausgegebenen Existenzminimumbericht, der unter anderem die Richtschnur für die Höhe des Kindergeldes ist.

Ausführliche Erläuterungen und Anmerkungen zu diesem Muster-Dokument finden Sie im Formularbuch des Fachanwalts Sozialrecht.

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