In dieser Tabelle finden Sie die Bezugsgrößen der Sozialversicherung 1978 bis 2012. Außerdem sind die von der Bezugsgröße abgeleiteten Beträge für den Versorgungsausgleich bei Ehescheidung aufgelistet.
Stand: September 2012
Um in der Sozialversicherung Leistungen und Einkommensgrenzen berechnen zu können, wird als Ausgangswert unter anderem die Bezugsgröße verwendet, die in § 18 Abs. 1 des vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV) geregelt ist. Als dynamische Rechengröße wird sie jedes Jahr neu ermittelt und beträgt aktuell im Jahr 2012 monatlich 2.625 Euro. Aus der Bezugsgröße werden weitere Werte abgeleitet, die für die verschiedenen Bereiche in der Sozialversicherung von Bedeutung sind.
Bei der Bezugsgröße handelt es sich um das durchschnittliche Arbeitseinkommen aller in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten.
Berechnungsgrundlage ist das vorvergangene Kalenderjahr, dessen Gesamtbetrag auf den nächsthöheren Betrag aufgerundet und durch 420 dividiert wird. Dieser Betrag wurde bewusst gewählt, denn er ist teilbar durch die Anzahl der Wochentage (7), durch die Anzahl der Arbeitstage (5), durch die Anzahl der Monatstage (30) und schließlich durch die Zahl zwölf, die Anzahl der Monate in einem Jahr.
Zuständig für die Ermittlung der Bezugsgröße ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das diese jeweils im Voraus auf der Grundlage einer Rechtsverordnung und mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt.
Die Bezugsgröße wird errechnet, um einen einheitlichen Bezugswert für die Einkommensentwicklung und die damit zusammenhängende wirtschaftliche Situation in Deutschland zu haben. Einschlägige Gesetzesnormen nehmen auf diesen Wert abstrakt Bezug, ohne alljährlich inhaltlich geändert werden zu müssen. Denn es gibt eine Vielzahl an abhängigen Werten und Normen. Dazu gehören unter anderem die Berechtigung zur beitragsfreien Familienversicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, die Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Bezuschussung von Zahnersatzleistungen.
Ausführliche Erläuterungen und Anmerkungen zu diesem Muster-Dokument finden Sie im Formularbuch des Fachanwalts Sozialrecht.
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