13/13: Strafbarkeit der Homosexualität
Einst war Homosexualität strafbar – nun ist sie es nicht mehr. Zu finden war der Tatbestand in der Bundesrepublik in § 175 StGB. Erst hieß es widernatürliche Unzucht, später dann homosexuelle Handlungen. Diese waren in unterschiedlichen Fassungen strafbar und wurden teilweise mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet. In der DDR wurde der Tatbestand 1988 abgeschafft, in der BRD erst 1994. Erst 2001 wurde dann die Möglichkeit zur Lebenspartnerschaft geschaffen, im Juli 2017 nun sogar die "Ehe für alle" beschlossen .
Tanja Podolski, Gute gesetzliche Regelungen: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23741 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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