Bewerbungs- / Anmeldefrist:

04.12.2024

Veranstaltet von:

Kölner Anwaltverein e. V.

Kontakt:

Hauptgeschäftsstelle

Kölner Anwaltverein e.V.
Hauptgeschäftsstelle – Oberlandesgericht Köln
Reichenspergerplatz 1, 3. Etage
50670 Köln
T: (0221) 28 56 02 – 0
F: (0221) 44 14 57
E-Mail:  info@koelner-anwaltverein.de
Bürozeiten: Mo.-Fr. 9.00 – 15.00 Uhr

Zielgruppe(n):

Berufsträger

Update aus dem ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrecht

Zur Anmeldung

05.12.2024, 14:00 - 16:15 Uhr

Digitales Event

Referenten: Dr. Patrick C. Otto und Frau Katharina Eibl

 

Aktuelle Entwicklungen im ärztlichen Berufsrecht:

Der Vortrag vermittelt einen Überblick über die berufsrechtlichen Regelungen sowie die aktuellen Entwicklungen im ärztlichen Berufsrecht. Gegenstand ist die Rechtsprechung der Heilberufsgerichte sowie die Änderungen des Heilberufsgesetzes. Im Focus stehen aber auch Entscheidungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit Bezug auf berufsrechtliche Regelungen. Das Seminar bietet eine umfassende Übersicht über die rechtlichen Grundlagen, die das ärztliche Berufsfeld betreffen. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die ärztliche Berufsordnung und deren Bedeutung für die ärztliche Praxis. Auch gewerbliche Strukturen im Gesundheitswesen werden beleuchtet, um ein umfassendes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen zu vermitteln.

Schwerpunkte zahnärztliches Berufsrecht:

Das zahnärztliche Berufsrecht findet seine Grundlage in der Berufsordnung, der Weiterbildungsordnung und der Fortbildungsordnung der Landeszahnärztekammern, die mit dem Erlass des entsprechenden Satzungsrechts von ihrem Selbstverwaltungsrecht Gebrauch machen und die sich durch die Heilberufekammergesetze der Länder ergebenden Anforderungen umsetzen. Einfluss auf das zahnärztliche Berufsrecht nehmen sowohl die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG als auch das europäische Primärrecht (im Kern die Niederlassungsfreiheit aus Art. 49 AEUV und die Dienstleistungsfreiheit aus Art. 56 AEUV) sowie das europäische Sekundärrecht (im Kern die Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG sowie seit mehreren Jahren die Verhältnismäßigkeitsrichtlinie 2018/958/EU).

 

Kostenbeitrag:

KAV Jungmitglieder: €  60,00
KAV Mitglieder: €  80,00
Mitglieder anderer örtlicher Anwaltvereine*: €  80,00
Nicht-Mitglieder: €  100,00

 

Hinweise:

* Eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft in einem anderen örtlichen Anwaltverein (DAV) wird erbeten an: service@koelner-anwaltverein.de

Umsatzsteuerbefreite Fortbildungen eines Berufsverbandes.

Eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 FAO wird entsprechend für 2 Stunden erstellt.

Weitere Veranstaltungen:

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