Gute gesetzliche Regelungen: "Die Todes­strafe ist abge­schafft"

von Tanja Podolski

02.08.2017

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3/13: Kontoeröffnung und Kindererziehung

Auch für die Verwaltung des ehelichen Vermögens war bis 1958 ausschließlich der Mann zuständig, inklusive Kontoeröffnungen: Bis 1957 durften Frauen ohne Zustimmung ihres Ehemannes kein eigenes Konto eröffnen.

Diese Regelung wurde mit dem Gleichberechtigungsgesetz (GleichberG) abgeschafft. Es nahm dem Mann das Letztentscheidungsrecht in allen Eheangelegenheiten. Dieses Gesetz beschränkte auch die Rechte der Väter bei der Kindererziehung; auch hier hatten diese stets das letzte Wort. Das gemeinsame Erziehungsrecht besteht aber erst seit 1979.

Zitiervorschlag

Tanja Podolski, Gute gesetzliche Regelungen: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23741 (abgerufen am: 06.11.2024 )

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