10/13: Kuppelei
Obacht! Noch heute gilt § 180 StGB - allerdings in erheblich anderer Weise als noch vor rund 45 Jahren. Damals stand es unter Strafe, Menschen die Möglichkeit zu geben, sexuelle Handlungen aneinander vorzunehmen, denn diese sollten der Ehe vorbehalten sein. Und so mussten sich bis zur Strafrechtsreform, die 1973 zur Änderung der Norm führte, Hoteliers nachweisen lassen, dass das an einem Zimmer interessierte Paar verheiratet ist. Auch die Miete einer gemeinsamen Wohnung war bei fehlendem Trauschein unmöglich. Heute dient die Norm "nur" noch dem Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Tanja Podolski, Gute gesetzliche Regelungen: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23741 (abgerufen am: 06.11.2024 )
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