12/13: Mutterschutz, Elternzeit, Kindergeld, Teilzeitanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Für Mütter beziehungsweise Eltern gibt es eine Vielzahl weiterer Regelungen, die dankbar machen können: Das seit 1965 geltende Mutterschutzgesetz (mit einem Vorläufer seit 1927), die Freistellung von der Arbeit bei Krankheit des Kindes seit 1980, das 1961 beschlossene Kindergeldgesetz. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kommt allen Arbeitnehmern zugute, selbiges gilt für den Anspruch auf Teilzeit. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt allen Arbeitnehmern das Recht auf Teilzeitarbeit – unabhängig von den Gründen. In Kraft getreten ist das Gesetz im Januar 2001.
Tanja Podolski, Gute gesetzliche Regelungen: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23741 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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