Es gibt sie, die wundervollen gesetzlichen Errungenschaften, die zumindest einigen Menschen in der Gesellschaft zu einem schöneren oder zumindest selbstbestimmteren Leben verhalfen. Wir wagen den positiven Blick.
Je nach politischer Gesinnung herrscht großes Frohlocken oder schockiertes Gänsehautgefühl ob der Gesetzesvorhaben, die die noch amtierende Bundesregierung – und die davor - in geltendes Recht umgesetzt haben. Sagen wir mal Netzdurchsuchungsgesetz , Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens oder - noch ganz frisch in Bayern - das Polizeiaufgabengesetz, das "ewig" verlängerbare Haft für Gefährder vorsieht.
Doch Gesetzesänderungen waren und sind nicht immer schlecht. Im Grundgesetz ist seit dem 23. Mai 1949 die Gleichheit von Mann und Frau mit Verfassungsrang geregelt. Seitdem sind Frauen und Männer in Deutschland zumindest formal gleichgestellt – und einiges hat sich ja auch schon getan. Wir wagen einen Blick zurück – manchmal sehr weit. Und erlauben uns Momente der Dankbarkeit.
Tanja Podolski, Gute gesetzliche Regelungen: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23741 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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