11/13: Todesstrafe
1981 wurde in Deutschland zum letzten Mal die Todesstrafe vollstreckt – das war in der DDR. In der BRD wurde sie mit Art. 102 Grundgesetz 1949 abgeschafft, in der DDR schließlich 1987. Verrückt genug, dass sie in Hessen noch vorgesehen ist: in Art 21 der Landesverfassung steht, dass ein Straftäter "bei besonders schweren Verbrechen […] zum Tode verurteilt werden" könne.
Tanja Podolski, Gute gesetzliche Regelungen: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23741 (abgerufen am: 06.11.2024 )
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