13.11.2024
Weblaw AG
Martin V. Sampedrano Gonzalez
Head of Academy
Weblaw AG
Schwarztorstrasse 22 | 3007 Bern | Schweiz | Switzerland
T +41 31 380 57 77
martin.sampedrano@weblaw.ch
Berufseinsteiger, Berufsträger, Studenten & Referendare
14. November 2024, 13.00 bis 14.00 Uhr
Webinar@Weblaw via Zoom
Rechtsanwalt, LL.M., CIPP/E Jonas D. Gassmann, VISCHER, Zürich
Hinweis: Dieses Webinar richtet sich an Juristinnen und Juristen, die in der Schweiz arbeiten oder mit dem Schweizer Rechtssystem zu tun haben.
Die Einziehung von Vermögenswerten bzw. die Anordnung einer Ersatzforderung ist in Wirtschaftsstrafverfahren besonders relevant und auch regelmässig eines der Hauptziele der geschädigten Person. Die einschlägigen Gesetzesbestimmungen sind allerdings summarisch gehalten und lassen einige wesentliche Fragen unbeantwortet. Wie verhält es sich etwa, wenn bei einer Straftat ein Vermögensvorteil nicht in Form von konkreten «schmutzigen» Vermögenswerten, sondern abstrakt, in Form einer Ersparnis oder Wertvermehrung angefallen ist? Wie wird der abzuschöpfende unrechtmässige Vorteil aus einer Straftat konkret berechnet? Können auch Ersatzwerte (Surrogate) eingezogen werden? Ist auch eine Einziehung bei tatunbeteiligten Dritten möglich und wann kann die geschädigte Person welche Vermögenswerte für sich beanspruchen? Erfahren Sie Näheres dazu und zu weiteren zentralen Aspekten der Vermögenseinziehung in der ersten Folge unserer neuen Weblaw-Webinar-Reihe im Wirtschaftsstrafrecht, mit RA Jonas D. Gassmann als Referenten.
Jonas D. Gassmann ist Counsel und Leiter Wirtschaftsstrafrecht bei der Kanzlei VISCHER.
Er schloss sein Studium an der Universität Luzern (2009) ab, ist Certified Information Privacy Professional Europe (CIPP/E) und hält einen LL.M.-Abschluss in Media Law der Queen Mary University of London (2017).
Zu Beginn seiner Karriere sammelte Jonas D. Gassmann wertvolle praktische Erfahrung beim Bezirksgericht Winterthur und bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern. 2013 schloss er sich VISCHER an und entwickelte sich rasch zu einem go-to Rechtsanwalt in den Bereichen IP/Media & Entertainment/Tech/Data und Wirtschaftskriminalität.
In seiner wirtschaftsstrafrechtlichen Praxis befasst sich Jonas D. Gassmann regelmässig mit strafbarem Verhalten am Arbeitsplatz, Fällen von Betrug, Veruntreuung und Cyberkriminalität, Korruption und internen Untersuchungen in diesem Zusammenhang. Er ist zudem ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Produktpiraterie.
Jonas D. Gassmann publiziert und referiert regelmässig in seinen Praxisbereichen.
Kostenbeitrag:
CHF 150.- / EUR 150.-
Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt.
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