Gute gesetzliche Regelungen: "Die Todes­strafe ist abge­schafft"

von Tanja Podolski

02.08.2017

© Kzenon - stock.adobe.com

4/13: Studium

Zugang zu Universitäten haben Frauen seit 1899, allerdings nur als Gasthörerinnen. Immerhin seit 1908 durften sie ernsthaft studieren und einen Abschluss machen, allerdings kam eine Habilitation zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Frage: Lehren dürfen Frauen auch erst seit 1918.

Die Vorreiterin dafür an Universitäten war seit 1923 Margarete von Wrangell. Sie war Chemikerin und Professorin für Pflanzenernährung an der Universität Hohenheim. Heute liegt der Frauenanteil an den Habilitationen bei 30 Prozent (2016). Dieser steigt kontinuierlich, 2006 hatte er noch bei 22 Prozent gelegen. Was Professuren angeht, liegt der Frauenanteil bei 23 Prozent (2016).

Zitiervorschlag

Tanja Podolski, Gute gesetzliche Regelungen: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23741 (abgerufen am: 06.11.2024 )

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