Gute gesetzliche Regelungen: "Die Todes­strafe ist abge­schafft"

von Tanja Podolski

02.08.2017

© Gina Sanders - stock.adobe.com

7/13: Wahlrecht

Frauen dürfen wählen und gewählt werden – und zwar seit dem 30. November 1918, als das Reichswahlgesetz in Kraft trat. Erstmalig davon profitieren konnten die Frauen im Januar bei der Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung.

Die erste Frau, die es tatsächlich schaffte, zumindest mal Ministerpräsidentin zu werden, war dann 1993 Heide Simonis (SPD) in Schleswig-Holstein (bis 2005). Mittlerweile haben das auch Christine Lieberknecht (CDU, 2009 bis 2014 in Thüringen), Hannelore Kraft (SPD, 2010 bis 2017 in Nordrhein-Westfalen) und noch amtierend seit 2011 (Saarland) Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), seit 2013 Marie-Luise Dreyer in Rheinland-Pfalz und noch ganz frisch seit diesem Jahr Manuela Schwesig (SPD) in Mecklenburg-Vorpommern vollbracht.

Leichter merken lässt sich: Angela Merkel ist die erste weibliche Bundeskanzlerin, nämlich seit 2005.

Zitiervorschlag

Tanja Podolski, Gute gesetzliche Regelungen: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23741 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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