8/13: Züchtigungsrecht
Wer heute ungestraft seine Kinder oder auch seine Ehefrau züchtigen möchte, kann dies in Russland tun. Dort zählen die körperlichen Übergriffe seit Jahresanfang in der Regel nur noch als bloße Ordnungswidrigkeit. Wer nicht so weit fahren möchte, muss sich in die Schweiz begeben, denn auch dort sind körperliche Strafen an Kindern zumindest nicht explizit verboten.
In Deutschland sind sie das hingegen schon, wenn auch erst seit dem Jahr 2000, als das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung in Kraft trat. Seitdem ist in § 1631 BGB bei Inhalt und Grenzen der Personensorge in Abs. 2 geregelt: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."
Tanja Podolski, Gute gesetzliche Regelungen: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23741 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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