1/13: Urlaub
Es ist Sommer und wir wollen in den Urlaub. Dürfen wir – und zwar heute nach dem Bundesurlaubsgesetz für mindestens 24 Werktage. Im Schnitt haben deutsche Arbeitnehmer sogar jährlich 27 Tage Urlaub. Das war beileibe nicht immer so: Vor der Industrialisierung wurden maximal einige bezahlte freie Tage einseitig vom Arbeitgeber gewährt.
Doch der erste echte Urlaubsanspruch folgte dann nicht aus dem Gesetz, sondern aus einem Tarifvertrag, den im Jahre 1903 der Zentralverband deutscher Brauereiarbeiter erstritten hatte. Das war übrigens der Vorreiter der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG): Nach mindestens einem Jahr Beschäftigung bekamen die Mitarbeiter drei Tage bezahlten Urlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch wurde erst 1963 mit dem Bundesurlaubsgesetz geschaffen.
Tanja Podolski, Gute gesetzliche Regelungen: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23741 (abgerufen am: 06.11.2024 )
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