Sollte man kennen: Neun Ent­schei­dungen des BAG aus 2021

von Tanja Podolski

27.12.2021

8/9: Handy für die Fahrer:innen vom Lieferdienst

Arbeitgeber:innen müssen ihren Beschäftigten die notwendigen Betriebsmittel zur Verfügung stellen, damit sie ihre Arbeit verrichten können. Bei der einen sind das Hammer und Leiter, beim anderen Computer und Tastatur. Den Lieferfahrer:innen müssen die Arbeitgeber:innen ein Fahrrad und ein Mobiltelefon geben, entschied das BAG (Urt. v. 10.11.2021, Az.: 5 AZR 334/21 und 5 AZR 335/21).

Das Unternehmen hatte sich mit den eigenen AGB herauswinden wollen: Danach sollen die Fahrer:innen ihre eigenen Sachen nutzen. Diese Bedingungen hielten die Erfurter Richter:innen allerdings für unangemessen. Nur wenn ein ausreichender finanzieller Ausgleich für den Einsatz der eigenen Sachen erfolge, wären Ausnahmen von der Pflicht, die Betriebsmittel zu stellen, denkbar.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47015 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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