6/9: Anwaltskosten bei Compliance-Ermittlungen
Die Kosten für Compliance-Ermittlungen können grundsätzlich vom Beschäftigten zu ersetzen sein: Ein solcher Ersatzanspruch gemäß § 249 Bürgerliches Gesetzbuch sei für den Arbeitgeber grundsätzlich denkbar, urteilten die Erfurter Richterinnen und Richter. Das BAG nannte in dieser Entscheidung dafür allerdings einige Bedingungen: Es müsse ein konkreter Verdacht auf eine erhebliche Verfehlung seitens des Arbeitgebers bestehen, so der 8. Senat (Urt. 29.04.2021, Az. 8 AZR 276/20).
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Führungskraft mehrfach auf Kosten des Arbeitgebers Kunden zum Essen eingeladen und Champions-League-Spiele des FC Bayern München besucht. Nach entsprechenden Hinweisen beauftragte das Unternehmen eine Kanzlei, es entstanden Kosten in Höhe von 209.678,69 Euro. In diesem Fall blieb die Firma auf den Kosten sitzen: Der Arbeitgeber hatte nicht substantiiert dargelegt, welche konkreten Tätigkeiten bzw. Ermittlungen wann und in welchem zeitlichen Umfang wegen welchen konkreten Verdachts gegen die ehemalige Führungskraft unternommen worden waren. Der Führungskraft allerdings war erfolgreich gekündigt worden.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47015 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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