2/9: Beweiswert der Krankmeldung erschüttert
Wer hörte nicht schon davon: Arbeitnehmer:innen kündigen und lassen sich im Wesentlichen bis zum Ende der Laufzeit des Arbeitsvertrages krankschreiben, um unter Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht mehr an der bisherigen Wirkungsstätte erscheinen zu müssen.
Die Erfurter Richter:innen sehen in derartigen Situationen den Beweiswert der Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit erschüttert. Dies gelte insbesondere dann, wenn der Zeitraum passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst, so das BAG (Beschl. v. 08.09.2021, 5 AZR 149/21). In so einem Fall hätte die Klägerin nach Überzeugung Richter:innen des 5. Senats darlegen und beweisen müssen, dass sie tatsächlich nicht arbeiten konnte – etwa durch Vernehmung des behandelnden Arztes nach entsprechender Befreiung von der Schweigepflicht.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47015 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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