5/9: Überstunden oder Mehrarbeit in Teilzeit
Wann machen Teilzeitkräfte eigentlich Überstunden? Sobald sie die vereinbarte Arbeitszeit überschreiten oder erst, wenn sie das Kontingent der Vollzeitkolleg:innen erreicht haben? Der 8. Senat des BAG hat diese Frage dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt (Beschl. v. 28.10.2021 Az. 8 AZR 370/20 (A)). Zugrunde liegt die Frage, ob es eine ungerechtfertigte Diskriminierung ist, wenn die Teilzeitkräfte erst ab Erreichen der Vollzeit-Arbeitszeit Überstundenzuschläge erhalten.
Der 6. Senat hatte kurz vor der Vorlage durch den 8. Senat für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst entschieden, dass diesen ein Überstundenzuschlag erst ab Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten zusteht, falls sie nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen wird (Urt. v. 15.10.2021, Az. 6 AZR 253/19). Der 6. Senat des BAG hatte mit dieser Entscheidung die bisherige Rechtsprechung aufgegeben.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47015 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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