7/9: Gleichbehandlung von Syndikusanwält:innen
Das BAG hat sich erneut mit der Frage befassen müssen, ob Volljurist:innen einen Anspruch gegen ihre Arbeitgeber:innen auf die Erklärungen für die Zulassung haben, § 46 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Diese sind der regionalen Rechtsanwaltskammer für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt oder -anwältin vorzulegen.
In dem Fall hatte die Gewerkschaft Verdi für einige Volljurist:innen die Erklärungen abgegeben, für andere nicht, obwohl alle eine gleiche Tätigkeit ausüben. Die Beschäftigten sind allerdings gleich zu behandeln, entschied das BAG, das ergebe sich aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (Urt. v. 27.4.2021, Az. 9 AZR 662/19).
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47015 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag