Sollte man kennen: Neun Ent­schei­dungen des BAG aus 2021

von Tanja Podolski

27.12.2021

3/9: Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte

Längst suchen Menschen für die Pflege ihrer Angehörigen Hilfe im Ausland, doch günstiger ist der Arbeitslohn nicht mehr unbedingt: Denn auch eine nach Deutschland entsandte, ausländische Betreuungskraft erhält den Mindestlohn – und zwar sowohl für die Arbeitszeit als auch für Bereitschaftszeiten, entschied das BAG (Urt. v. 24.06.2021, Az. 5 AZR 505/20). Unter Umständen muss der Mindestlohn sogar für 24 Stunden am Tag bezahlt werden.

Das BAG stellte mit dieser Entscheidung klar, dass das Mindestlohngesetz unabhängig vom auf den Vertrag anwendbaren Recht anwendbar ist. Das folge aus Art. 8 der Verordnung Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-VO).

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47015 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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