Sollten Familienrechtler Schutzheilige brauchen, sie bekommen eine ganze Rasselbande.
Der heilige Eustachius, ein römischer Soldat, der auf der Flucht über das Mittelmeer – von Rom nach Afrika – seiner Frau und Söhne verlustig ging, sie trotz der damals unzureichenden ermittlungstechnischen Bearbeitung solcher Flüchtlinge später wiederfand, gilt als Heiliger mit Kompetenz in traurigen Familienschicksalen.
Der heilige Joseph, Gedenktag 19. März, ist als Gatte der Maria und sogenannter Nährvater Jesu ein frühes Oberhaupt einer Patchwork-Familie. Folgerichtig wurde ihm von jeher wundersame Kompetenz in Familiendingen zugestanden, ein großartiges Beispiel für die verzwickte Logik der christlichen Tradition.
Der heilige Gangolf, ein Gallier im 8. Jahrhundert nach Christus, zauberte eine wundersame Quelle herbei. Als seine Gattin zutreffender Weise in den Verdacht geriet, ihn mit einem Kleriker zu betrügen, stellte er sie mit dem Wunsch auf die Probe, Steinchen vom Grund des Wassers aufzuheben – was ihr in Ermangelung ehelicher Reinheit misslang. Gedenktag für den Heiligen, der gegen Ehebruch angerufen werden kann, ist der 11. Mai. Im Zweifel ruft man heute wohl doch nach Paartherapeuten und Familienrechtsanwälten. Die Wasserprobe erfreute sich unter Juristen noch bis in die Neuzeit gewisser Beliebtheit.
Gedenktag: 20. September.
Bild: Maerten de Vos and Studio - The Vision of Saint Eustace, other scenes with tests of his faith beyond, Trzęsacz, Quelle, Zuschnitt & Skalierung durch LTO
Martin Rath, Schutzpatronate im Recht: . In: Legal Tribune Online, 01.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17392 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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