Schutzpatronate im Recht: Allerlei Hei­lige für Juristen

von Martin Rath

01.11.2015

Ja, die Großmütter waren noch zupackende Arbeiterinnen, die Kinder und Enkel wachsen dann in den verwöhnten Mittelstand hinein.

Die heilige Anna ist eine Schutzheilige der Arbeiterinnen, womit sie sich dazu qualifiziert, auch in Anliegen angerufen zu werden, mit der man im Übrigen besser einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, vielleicht eine Fachanwältin für Arbeitsrecht, beauftragen sollte.

Obwohl die Ehe zwischen der späteren Heiligen und Joachim, ihrem Gemahl, 20 Jahre lang kinderlos blieb, verstieß dieser sie nicht. Das lässt im Orient des 1. vorchristlichen Jahrhunderts nur den logischen Schluss zu, dass es sich bei Anna um eine ausgesprochen fleißige Arbeitskraft gehandelt haben muss. Jedenfalls erklärte die christliche Überlieferung sie zur Patronin unter anderem der Besenbinder, Näherinnen und Weber sowie zu jener der Arbeiterinnen schlechthin.

Ihre Tochter Maria gebar späterhin einen Enkelsohn namens Jesus, der bereits den Aufstieg aus dem mittelständischen Handwerk der Zimmerleute in die theologische Gelehrsamkeit vollzog. Die heilige Anna mag damit für jene Großmütter heutiger Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtler stehen, die als Fabrikarbeiterinnen oder Putzfrauen die harte Knochenarbeit noch kennengelernt haben, während sich die Enkel dem intellektuellen Aufstieg widmen.

Gedenktag: 26. Juli.

Bild: Fresco der heiligen Anna aus Farras, Ejdzej, Quelle, Zuschnitt & Skalierung durch LTO

Zitiervorschlag

Martin Rath, Schutzpatronate im Recht: . In: Legal Tribune Online, 01.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17392 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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