Schutzpatronate im Recht: Allerlei Hei­lige für Juristen

von Martin Rath

01.11.2015

Himmlischer Beistand in Fragen des Insolvenzrechts: Gläubiger mit Schaum vor dem Mund.

Zum heiligen Gregor Thaumtourgos, einem Schüler des Kirchenlehrers Origenes – Kirchenlehrer sind jene Theologen, die man heute vielleicht in der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer (VDStL) fände, zumindest vom Niveau her betrachtet – erzählt man, dass er zum Spott seiner Umgebung und trotz seiner jungen Jahre besonders auf die Wahrung seiner Keuschheit geachtet habe. Das fand man auch im 3. nachchristlichen Jahrhundert lustig. Um ihm einen Streich zu spielen, behauptete eine Prostituierte in aller Öffentlichkeit, er sei ihr den Lohn für Liebesdienste schuldig geblieben.

Damit störte die Dame den Heiligen in einem theologischen Disput – man stelle sich die Szene bei einer VDStL-Tagung vor. Gregor Thaumtourgos  wusste sich zu helfen: Er entrichtete die zu Unrecht geforderte Summe, woraufhin die falsche Gläubigerin mit Schaum vor dem Mund tot zusammenbrach, kaum dass sie das Geld in Händen hielt.

Wem nach weniger brutalem göttlichen Beistand in wirtschaftlichen Notlagen liegt: die Heiligen Hermippus, Hermokrates oder Pantaleon sind bei drohender Auszehrung anzurufen.

Gedenktag des heiligen Thaumatouros: 17. November.

Bild: Beata Vergine Maria del Rosario, pala San Gregorio (Concadirame), Threecharlie, CC BY-SA 3.0, Quelle, Zuschnitt & Skalierung durch LTO

Zitiervorschlag

Martin Rath, Schutzpatronate im Recht: . In: Legal Tribune Online, 01.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17392 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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