Den juristischen Superheiligen Nikolaus kennt jeder. Aber man kann auch Zuständige für die Architektenhaftung finden. Und gleich ganz viele für die Familienrechtler: wundertätige Männer und Frauen an der Seite des Rechts und seiner Diener.
Das scheint eine glasklare Trennung zu sein, seit die spätantiken römischen Kaiser das Geschäft der Wahrsagerei verboten haben. Aber aller spätestens seit die Juristen im 18. Jahrhundert begannen, den Vorwurf der Hexerei, diesen bedrohlichen Eingriff transzendentaler Kräfte in die Kausalverläufe des Alltags, für Unsinn zu erklären. Letzteres ist wohl der heimliche Grund, warum die Kausalitätslehren noch heute so eifrig im Jurastudium behandelt werden.
Ganz klar ist die Trennung aber nicht vollzogen, beispielsweise zahlen manche Krankenkassen Leistungen, die auf der magischen Lehre der Homöopathie beruhen, eine gewisse Heiligenverehrung für den sächsischen Wunderarzt Samuel Hahnemann steht hier Pate.
In den vergangenen Jahren haben dank diverser Verfilmungen von Marvel-Comics die US-amerikanischen Helden einen enormen Aufschwung in ihrer Popularität gewonnen.
Ein Heiliger ist, so das amerikanische Lästermaul Ambrose Bierce, ein alter Sünder, den man überarbeitet hat und neu herausgibt. So weit muss man ja nicht gehen: Hier werden nur die alten Heiligen ein wenig überarbeitet und neu herausgebracht – man kann ja nicht immer nur mit den Helden in Unterhosen, Batman, Superman & Co. den Kampf um Recht und Gerechtigkeit bestreiten.
Martin Rath, Schutzpatronate im Recht: . In: Legal Tribune Online, 01.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17392 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag