Schutzpatronate im Recht: Allerlei Hei­lige für Juristen

von Martin Rath

01.11.2015

Wenn man viel herumkommt, bietet sich der heilige Beistand des Martin von Tours an.

In traditionsbewussten Regionen Deutschlands zählt es zu den ersten Geschäften, die Kinder auf eigene Faust mit fremden Menschen abschließen, den Gesang eines Martinslieds gegen Aushändigung von Süßigkeiten einzutauschen – mitunter wird vielleicht auch erkauft, den sanglichen Vortrag vorzeitig zu beenden. Der Gedenktag des heiligen Martin von Tours war in der alten, agrarischen Gesellschaft einer der wichtigsten geschäftlichen Stichtage des Jahres, an dem der Zehnt zu leisten war. Weil oft Naturalien erbracht wurden, ein Tag regen Tauschhandels.

Als erster Heiliger der katholischen Tradition, der sich diese Position nicht durch Martyrium, sondern durch redliche Lebensführung erworben hatte, gewann der heilige Martin von Tours so weitrechende Popularität, dass reisende Kaufleute ihm gewidmeten Einrichtungen überall in Europa begegneten. Als Patron unter anderem der Fernkaufleute taugt er gewiss auch zum Schutzheiligen für das internationale Wirtschaftsrecht.

Gedenktag: 11. November.

Bild: Louis Anselme Longa, La charité de saint Martin, Abmg, CC BY-SA 3.0, Quelle, Zuschnitt & Skalierung durch LTO

Zitiervorschlag

Martin Rath, Schutzpatronate im Recht: . In: Legal Tribune Online, 01.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17392 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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