Patronin der gemütlichen Unterkunft, nebenbei Drachentöterin.
Die heilige Martha, angeblich Schwester der bekannten Maria Magdalena, kam als Jüngerin Christi im Mittelmeerraum sehr viel herum. Zur Patronin der Gastfreundlichkeit wurde sie erklärt, weil sie dem Messias persönlich Unterkunft gewährt hatte. Sie selbst wurde dann eher zum missionarischen Zugvogel ohne festen Wohnsitz.
Im südlichen Gallien, erzählt man sich, trat ein böser Drache aus Kleinasien an Land, der mit seinen Feuerszungen Mensch und Vieh bedrohte. Martha sedierte ihn, indem sie ihn mit Weihwasser besprenkelte, das Volk schlug den friedlichen Drachen danach schnell tot.
Sieht man vom bösen Ende des vermutlich Naturschutz verdienenden Reptils einmal ab: Stellen sich nicht viele Mieter ihren Vermieter wie ein Wesen mit Feuerszungen vor? Sind nicht manche Mieter böse Wesen, die das Eigentum stören? Wie viel Feuer wird in den Wohneigentümerversammlungen gespuckt? Sicher lohnt es, die heilige Martha anzurufen, wenn ein auf das Miet- und WEG-Recht spezialisierter Anwalt nicht mehr weiterhilft.
Gedenktag: 29. Juli.
Bild: Abellon-Mag2, André Abellon, Quelle, Zuschnitt & Skalierung durch LTO
Martin Rath, Schutzpatronate im Recht: . In: Legal Tribune Online, 01.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17392 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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