Jedenfalls in Tiefbau- und Innenarchitekturfragen anzurufen: die heilige Barbara.
Bevor er eine längere Reise antrat, setzte sich der heidnisch gebliebene (also nur humanistisch gebildete) Vater der heimlich zum Christentum konvertierten Barbara in den Kopf, die Tochter in einem Turm einzusperren. Er erfüllte ihr aber den Wunsch, ein Badezimmer in diesen Turm einbauen zu lassen. Das war ein im 3. nachchristlichen Jahrhundert ganz außergewöhnliches Gewerk, das sie aber kaum lange nutzen konnte, weil ihre Zugehörigkeit zum neuartigen orientalischen Kult bald bekannt wurde. Während Barbara floh, tat sich wundersamer Weise ein Fels vor ihr auf, in den sie zeitweise fliehen konnte.
Ein am Nutzungsbedürfnis vorbei gebautes Badezimmer, ein Erdboden, der sich wie von Wunderhand auftut – die Kirche verehrt Barbara unter anderem als Schutzheilige der Architekten und der Untergrundbahn. Dieser logischen Konsequenz kann man sich nur schwer entziehen, und es soll Fälle geben, in denen noch moderne Gewerke weniger den Spielregeln des Bau- und Architekturrechts zu folgen scheinen als den guten und bösen Wundertaten höherer Mächte.
Gedenktag: 4. Dezember.
Bild: Hl. Barbara, Relief, Lindenholz, 1525; Salzburg Museum, Inv. Nr. 9226/49, Object: Werkstatt des Meisters der Irrsdorfer Tafeln / Photo: WolfD59, Quelle, Zuschnitt & Skalierung durch LTO
Martin Rath, Schutzpatronate im Recht: . In: Legal Tribune Online, 01.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17392 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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