Schutzpatronate im Recht: Allerlei Hei­lige für Juristen

von Martin Rath

01.11.2015

Zwei heilige Männer, die nur noch von Wirtschaftswissenschaftlern angebetet werden?

Die unfeine Aussage, wonach der Teufel auf den größten Haufen scheiße, benennt die moderne Wirtschafts- und Sozialpsychologie vornehmer als den "Matthäuseffekt": Es beschreibt die Tatsache, dass eine Entlohnung für aktuelle Leistungen immer auch eine Entlohnung für frühere Leistungen enthalte. In feinsinniger Anerkennung dieses Effekts ist der der Evangelist Matthäus (der den Effekt im Gleichnis von den anvertrauten Talenten niederschrieb, Mt, 25, 29 ) der Schutzpatron unter anderem der Finanzbeamten: Der Steuern erhebende Staat lebt bekanntlich stark von dem Vertrauen, dass er die Leistungen für die Gesellschaft in gleichem oder besserem Maß erbringt wie er es bisher schon tat.

Wem der Evangelist als Patron für Steuerrechtsexperten zu frömmlerisch erscheint, mag beim heiligen Ignatius von Loyola Zuflucht finden. Dieser spanische Ex-Soldat gründete in den Jahren 1535 bis 1540 den seinerzeit hoch modernen Jesuitenorden, dessen intellektuelle und strategische Leistungsfähigkeit noch heute von Wirtschaftslenkern bewundert wird. Für steuerberatende Anwälte und Berufsträger wichtig: Der Heilige ist zuständig bei Gewissensbissen und Skrupel, man mag seiner daher im Zusammenhang mit Selbstanzeigen und Betriebsprüfungen gedenken.

Gedenktag: 31. Juli.

Bild: Ignatius Loyola - Loyola Academy, ecastro - Flickr.com, CC BY-SA 2.0, Quelle, Zuschnitt & Skalierung durch LTO

Zitiervorschlag

Martin Rath, Schutzpatronate im Recht: . In: Legal Tribune Online, 01.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17392 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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