Schutzpatronate im Recht: Allerlei Hei­lige für Juristen

von Martin Rath

01.11.2015

Johannes der Almosengeber oder der Humor des Sozialstaats?

Im 6. nachchristlichen Jahrhundert soll in Zypern ein frommer Herr von einigem Vermögen gelebt haben, der all sein Geld an die Armen verschenkte und danach in die seinerzeit noch ausschließlich christliche Stadt Alexandria in Ägypten umzog, wo er es zum Bischof brachte. Wegen seiner ärmlichen Lebensart mühten sich seine Anhänger, die wohl besser nach Limburg umgezogen wären, ihm mit reichen Geschenken etwas Komfort in den Alltag zu bringen – ein Bemühen, das der heilige Johannes umgehend dadurch zunichtemachte, dass er die Zuwendungen wieder unter den Armen verteilte.

Dem Prinzip, dass die eine Hand des Staates gibt, was die andere Hand nimmt, hat die christliche Tradition ein humoristisches Denkmal gesetzt: Während am 11. November, dem Tag des heiligen Martin, den Bauern der Zehnt abgenommen wurde, gedachte man am 12. November dem heiligen Johannes, dem Almosengeber. Sollte in sozialrechtlichen Sachen schutzheiliger Beistand gefragt sein: Johannes der Amosengeber ist hier zuständig.

Gedenktag: 12. November.

Bild: Reliquary John the Merciful cathedral of Split n01, © Marie-Lan Nguyen, Quelle, Zuschnitt & Skalierung durch LTO

Zitiervorschlag

Martin Rath, Schutzpatronate im Recht: . In: Legal Tribune Online, 01.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17392 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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