Sollte man kennen: Neun wich­tige Urteile des BVerwG aus 2017

von Tanja Podolski

05.12.2017

Die Richter in Leipzig waren fleißig im Jahr 2017. Das reichte vom Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung über islamistische Gefährder und rechtsextreme Polizisten bis zu den Voraussetzungen einer MPU. 

1/9: Licht aus für Düsseldorf

Er wollte ein politisches Zeichen setzen, doch das ging daneben: Der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel hatte im Januar 2015 auf der Internetseite der Landeshauptstadt eine Erklärung veröffentlicht. Anlässlich einer Demonstration des Pegida-Ablegers "Dügida – Düsseldorf gegen die Islamisierung des Abendlandes" rief er die Menschen in der Stadt dazu auf, als Zeichen gegen Intoleranz die Lichter auszuschalten. Auch in den öffentlichen Gebäuden der Stadt sollte es dunkel werden.

Doch als Stadtoberhaupt durfte er diesen Aufruf nicht tätigen, entschied das BVerwG (Urt. v. 13.09.2017, Az. 10 C 6.16). Das Gericht ging in seiner Entscheidung sogar noch weiter als die Vorinstanz: Während das Oberverwaltungsgericht noch der Überzeugung war, Geisel habe jedenfalls zu einer Gegendemonstration aufrufen dürfen, hielten die Leipziger Richter auch diesen Aufruf für rechtswidrig. Als kommunaler Bürgermeister habe er mit diesem Aufruf in unzulässiger Weise in den Meinungsbildungsprozess eingegriffen.

Zitiervorschlag

Tanja Podolski, Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 05.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25835 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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