2/9: Abschiebung islamistischer Gefährder
Die Rechtmäßigkeit einer Abschiebung nach § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – auch damit musste sich das BVerwG befassen. Die Norm war erst nach heftigen politischen Kontroversen zum Januar 2015 eingeführt worden. Nachdem Politiker die Regelung durchgesetzt hatten, war die Diskussion für die Juristen noch lange nicht beendet. Denn mit dieser Norm wurde eine Abschiebungsmöglichkeit eingeführt für Menschen, die noch keine rechtswidrige Tat begangen haben. Die Prognose, dass von den Ausländern Gefahren ausgehen, reicht danach aus, um sie des Landes zu verweisen.
Das BVerwG erklärte die Regelung als erstinstanzlich zuständiges Gericht für verfassungsgemäß – eine Entscheidung übrigens, die das Bundesverfassungsgericht bestätigte. Angewendet wurde die Norm erst nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz im Jahr 2016.
Tanja Podolski, Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 05.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25835 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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