8/10 BND muss Auskunft über vertrauliche Gespräche geben
Im September 2019 stärkte das BVerwG den Auskunftsanspruch von Journalisten und damit letztlich die Pressefreiheit. Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss einem Journalisten Auskunft über Hintergrundgespräche geben, die er mit anderen Journalisten führt, entschied das Gericht. Es urteilte damit zu einer unregulierten Praxis der Pressearbeit. (Urt. v. 18.09.2019, Az. 6 A 7.18).
Das BVerwG hatte sich mit einer ständigen Praxis in der Kommunikation zwischen Behörden und Journalisten zu beschäftigen. Staatliche Stellen laden einen ausgesuchten Kreis von Journalisten ein; und diese erhalten Hintergrundinformationen, die sie für Ihre Arbeit zwar verwenden können, nicht aber direkt darüber schreiben dürfen. Die Vorteile für beide Seiten liegen auf der Hand: Ausgewählte Journalisten können sich über exklusive Informationen freuen, die Behörde kann zumindest mitsteuern, wen sie wie informiert. Sie gibt vertrauliche Informationen in einen halb-öffentlichen Kreis. Das schafft Vertrauen und besseres Verständnis, sagen die Verteidiger der Praxis. Es schafft vor allem Abhängigkeiten, sagen die Kritiker.
Das BVerwG stellte klar, dass ein Auskunftsverlangen nicht an einem schutzwürdigen Interesse des BND scheitert. Die Auskunftserteilung schafft oder erhöht nicht in beachtlicher Weise die Gefahr von Rückschlüssen auf die Arbeitsfelder und die Arbeitsweise des BND. Dass der BND Hintergrundgespräche mit Journalisten auch unter Beteiligung seines Präsidenten durchführe, sei allgemein bekannt. Dadurch, dass dem Kläger mitgeteilt werde, welche Medien bzw. Medienvertreter jeweils eingeladen waren und an welchen Gesprächen der Präsident des BND teilgenommen hat, würden keine relevanten zusätzlichen Informationen verbreitet, die die Aufgabenerfüllung des BND gefährdeten
Sollten Juristen kennen: . In: Legal Tribune Online, 11.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39177 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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