5/10 Schreddern bleibt vorerst noch erlaubt
Hoffnung bereitete das BVerwG im Juni auch 45 Millionen männlichen Küken pro Jahr, die anders als Schlachttiere zum frühestmöglichen Zeitpunkt getötet werden. Sie gelten - anders als ihre weiblichen Artgenossinnen, die Legehennen werden sollen - als nutzlos. Ihre Tötung bleibt nach einem Urteil aus Leipzig zwar erlaubt – aber nicht mehr lange.
Das BVerwG räumte Betrieben eine Übergangszeit ein. Das endgültige Ende des Küken-Schredderns soll dann kommen, wenn ein Verfahrens zur Geschlechterbestimmung im Ei eingeführt ist– vermutlich 2020. Damit fällten die Richter eine Grundsatzentscheidung nach einem jahrelangen Rechtsstreit (Urt. v. 13.06.2019, Az. 3 C 28.16).
Das BVerwG stellte klar, dass auch das Tierschutzgesetz das Schreddern der Küken nicht erlaubt. Dass die Brütereien ein wirtschaftliches Interesse an Hennen, die speziell auf hohe Legeleistung gezüchtete sind, sei kein vernünftiger Grund im Sinne des Gesetzes. Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis aber noch rechtmäßig.
Bei dem neuen Verfahren wird das Geschlecht dann vor dem Ausbrüten im Ei erkannt. Dazu brennt ein Laser ein winziges Loch in die Schale. So kann dem Ei Flüssigkeit entnommen werden, die auf Geschlechtshormone getestet wird. Männliche Küken schlüpfen damit erst gar nicht, ihre Eier werden zu Tierfutter verarbeitet. Diese Methode zur Geschlechtsbestimmung im Ei soll bereits 2020 allen Brütereien in Deutschland zur Verfügung stehen.
Sollten Juristen kennen: . In: Legal Tribune Online, 11.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39177 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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