7/10 Aktenkundige Verstöße in der Geflügelschlachterei
Was dürfen Verbraucher von einer Behörde über einen Tierschlachterbetrieb erfragen? Und wann erhalten sie Zugang zu Behördendokumenten über festgestellte und nicht zulässige Abweichungen von Lebensmittel- und Futterrecht? Das BVerwG hatte sich mit einer grundsätzlichen Frage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) (Urt. v. 29.09.2019, Az. 7 C 29.17) zu befassen – und die Verbraucherrechte gestärkt.
Kläger war ein Betrieb, der in Bayern Geflügel schlachtet und verarbeitet. Eine Privatperson hatte versucht, per Antrag nach dem VIG beim zuständigen Landratsamt Informationen zu dem Betrieb zu bekommen. Die Behörde entschied, dass der Verbraucher einen Anspruch auf die Informationen habe, die ihr zu dem Betrieb und insbesondere zu dort durchgeführten Kontrollen vorliegen.
Dagegen wehrte sich der Geflügelbetrieb, unter anderem mit dem Argument, das VIG gewähre nur den Zugang zu produktbezogenen Informationen, nicht jedoch zu allgemeinen Informationen, zum Beispiel über Hygiene im Betrieb. Außerdem dürfe die Behörde nur solche Informationen über Abweichungen von gesetzlichen Vorschriften herausgeben, wenn sie durch Verwaltungsakt festgestellt worden seien.
Dem erteilte das BVerwG eine Absage. Zum einen sei der Zugangsanspruch des Verbrauchers nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VIG nicht auf produktbezogene Informationen beschränkt. Zum anderen komme es nicht darauf an, ob die unzulässigen Abweichungen durch Verwaltungsakt festgestellt worden sind. "Ausreichend ist, dass die zuständige Behörde die Abweichung unter Würdigung des Sachverhalts und der einschlägigen Rechtsvorschriften abschließend aktenkundig festgestellt hat", so die Leipziger Richter.
Sollten Juristen kennen: . In: Legal Tribune Online, 11.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39177 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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