Die Frage, ob die Äußerung der Parole "From the river to the sea" erlaubt ist, wird von Behörden und Gerichten sehr unterschiedlich beantwortet. Nun gibt es eine wichtige Entscheidung des BayVGH zu einem Pauschalverbot auf einer Demonstration.
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Im Februar wurde der jüdische Student Lahav Shapira von einem Kommilitonen krankenhausreif geschlagen. Nun klagt er gegen seine Universität, weil sie keine adäquaten Maßnahmen gegen Antisemitismus ergriffen habe.
Ende Mai entschied das LG Mannheim, die Parole sei kein Hamas-Kennzeichen, und lehnte die Eröffnung eines Strafverfahrens ab. Wenig später entscheidet der dortige VGH umgekehrt. Im Tenor kein Widerspruch, in den Gründen schon.
Darf der bayerische Verfassungsschutz die AfD beobachten? Und darf er das vor allem auch noch öffentlich bekanntgeben? Das Verwaltungsgericht München geht dem nach.
Die Dozentin hatte sich bereits erfolgreich gegen den Entzug ihres Lehrauftrags an der Polizeihochschule gewehrt. Nun wurde auch das parallel laufende Disziplinarverfahren gegen sie eingestellt, wie die Bezirksregierung Köln bestätigte.
Die Stadt Essen muss der AfD die Grugahalle für deren Bundesparteitag zur Verfügung stellen. Das hat als erstes Gericht das VG Gelsenkirchen entschieden. Gleich mehrere Juristen hatten der Stadt dieses Ergebnis vorausgesagt.
Das Bundesministerium der Justiz hat ein Eckpunktepapier für eine weitere Novelle der VwGO veröffentlicht. Sie soll moderner werden und verwaltungsgerichtliche Verfahren effizienter machen, insbesondere bei Asylprozessen.
Die AfD beantragt nun auch vor dem VG Gelsenkirchen den Zugang zur Stadthalle in Essen. Die Partei möchte dort Ende Juni ihren Bundesparteitag durchführen. Sie hat bereits Anträge beim LG Essen eingereicht und Strafanzeigen erstattet.