Gaslieferungsverträge, die den Arbeitspreis für Erdgas an den Marktpreis für Heizöl koppeln, benachteiligen Unternehmen nicht unangemessen, so der BGH am Mittwoch. Ob die Bindung des Gaspreises an den Marktpreis für Heizöl sachgerecht und akzeptabel…
Artikel lesen