Sollte man kennen: Zehn wich­tige BAG-Ent­schei­dungen 2022

von Tanja Podolski

04.01.2023

2/10 Verjährung von Urlaub

Erwartet und dennoch spektakulär – so lässt sich die Entscheidung des BAG zur Verjährung von Urlaub zusammenfassen. Danach verjährt Urlaub nur, wenn die Unternehmen ihre Beschäftigten darauf hingewiesen haben, dass ihnen Urlaub zusteht, der bei fehlender Inanspruchnahme verfällt. Fehlt es an diesem Hinweis, können sich die Arbeitgeber nicht auf die dreijährige Verjährung nach nationalem Recht (§§ 195, 199 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB) berufen (Urt. v. 20.12.2022, Az. 9 AZR 266/20). Überraschend ist die Entscheidung nicht, das BAG musste umsetzen, was der EuGH vorgegeben hatte (Urt. v. 22.9.2022, Az. C-120/21).

Geklagt hatte eine Steuerfachangestellte und Bilanzbuchhalterin, die viele Jahre in einer Kanzlei beschäftigt war und ihren Urlaub nie vollständig nehmen konnte. Als sie schließlich kündigte, standen 101 offene Urlaubstage an. Die Kanzlei erhob die Einrede der Verjährung – und blieb damit erfolglos. Denn der Arbeitnehmer muss von seinem Arbeitgeber "durch angemessene Aufklärung tatsächlich in die Lage versetzt" werden, den Urlaub zu nehmen, entschied der EuGH schon längst (Urt. v. 6.11.2018, Az.: C-684/16) – und diese europäische Rechtsprechung ist auch maßgeblich für das nationale Urlaubsrecht. Nur wenn der Arbeitgeber seine diesbezügliche Hinweis- und Aufklärungsobliegenheit erfüllt, kann also der Urlaub verfallen.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 04.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50612 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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