10/10 Corona und das Arbeitsrecht
Auch die Corona-Pandemie hat das BAG kräftig beschäftigt. Es gibt keinen Erschwerniszuschlag für das Tragen einer OP-Maske bei der Arbeit (Urt. v. 20.07.2022, Az. 10 AZR 41/22), anlasslose PCR-Tests von den Beschäftigten der Bayerischen Staatsoper waren rechtmäßig, daher erhielt eine Flötistin keinen Lohn (Urt. v. 01.06.2022, Az. 5 AZR 28/22).
Hingegen durfte ein Arbeitgeber kein generelles Betretungsverbot für Angestellte aussprechen, die aus einem Risikogebiet zurückkehren. Vielmehr musste er seine Arbeitnehmer bei Vorlage eines negativen PCR-Tests arbeiten lassen (Urt. v. 10.08.2022, Az. 5 AZR 154/22).
Und wer die Corona-Prämie erhalten hat, konnte sich dieser ziemlich sicher sein: Das BAG entschied, dass sie als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar ist. Eine Küchenhilfe, die eine Sonderzahlung von 400 Euro erhielt, durfte die Prämie daher trotz eröffneten Insolvenzverfahrens behalten (Urt. v. 25.08.2022, Az. 8 AZR 14/22).
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 04.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50612 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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