Sollte man kennen: Zehn wich­tige EGMR-Ent­schei­dungen 2023

von Dr. Franziska Kring

01.01.2024

Unverpixelte Polizistengesichter

Die Bild war noch an einem weiteren Verfahren beteiligt: Vor einigen Jahren veröffentlichte Bild.de Aufnahmen einer Auseinandersetzung zwischen einem Mann und mehreren Polizeibeamten in einem Bremer Club. Videos der Überwachungskamera des Clubs zeigen, wie Polizisten den Club-Besucher zu Boden bringen, dabei soll es zum Einsatz von Schlagstöcken und Tritten gekommen sein. Bild.de warf den Beamten massive Polizeigewalt vor.  

Auf einem Video war auch – unverpixelt – ein Polizist zu sehen, der sich nicht an der Auseinandersetzung beteiligte. Vor deutschen Gerichten erwirkte er einen Unterlassungstitel, wonach Bild.de ihn nicht mehr unverpixelt zeigen durfte.

Der EGMR sah das gänzlich anders und nahm einen Verstoß gegen die Meinungsäußerungsfreiheit der Bild aus Art. 10 EMRK an (Urt. v. 31.10.2023, Beschw.-Nr. 9602/18). Das konkrete Verbot der ersten Berichterstattung über die Nacht in Bremen beanstandete er nicht, wohl aber unter anderem das generelle Verbot der unverpixelten Veröffentlichung für die Zukunft. Die Urteile der Instanzgerichte dürften nicht dazu führen, dass gar keine unverpixelten Aufnahmen von Polizeibeamten bei der Arbeit mehr veröffentlicht werden dürfen.  

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 01.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53517 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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