Sollte man kennen: Zehn wich­tige EGMR-Ent­schei­dungen 2023

von Dr. Franziska Kring

01.01.2024

Kein Warnhinweis in LGBTI-Kinderbuch

Während viele Staaten mittlerweile die gleichgeschlechtliche Ehe ermöglichen, sehen andere Staaten das weniger liberal. Litauen etwa kennt derzeit weder die Ehe noch die eingetragene Partnerschaft zwischen Personen des gleichen Geschlechts.  

Kinderbücher, die das Thema aufgreifen, dürfen aber nicht allein aus diesem Grund als "möglicherweise schädlich für Kinder unter 14 Jahren" gekennzeichnet werden. Genau das hatte die litauische Aufsichtsbehörde für journalistische Ethik aber bei einem Märchenbuch der Autorin Dangvydė Macatė empfohlen, der Verlag druckte den Warnhinweis. Der EGMR stellte fest, dass das gegen die Meinungsfreiheit aus Art. 10 EMRK verstößt (Urt. v. 23.01.2023, Beschw.-Nr. 61435/19). Die Beschränkungen seien "unvereinbar mit den Begriffen Gleichheit, Pluralismus und Toleranz, die einer demokratischen Gesellschaft eigen sind", so der Straßburger Gerichtshof mit deutlichen Worten. Die Mutter der verstorbenen Autorin erhält eine Entschädigung in Höhe von 12.000 Euro.  

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 01.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53517 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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