Griechenland muss Asylbewerberin entschädigen
Die humanitäre Lage in vielen Flüchtlingscamps ist katastrophal: Sie sind überfüllt, es fehlt an sauberem Trinkwasser und Nahrung, Krankheiten breiten sich schnell aus. Im April hat der EGMR die Lebensbedingungen einer Asylbewerberin in einem griechischen Flüchtlings-Hotspot auf der Insel Samos zum ersten Mal als "unmenschliche und erniedrigende Behandlung" eingestuft. Eine Frau aus Ghana erhält 5.000 Euro Entschädigung (Urt. v. 04.04.2023, Beschw.-Nr. 55363/19).
Die Ghanaerin war im August 2019 nach Samos gekommen, damals war sie im sechsten Monat schwanger und hatte bereits mehrere Fehlgeburten erlitten. Sie musste aber drei Monate unter prekären Bedingungen in einem Zelt leben, im überfüllten Camp war kein Platz mehr für sie. Zugang zu angemessenen Sanitäranlagen und medizinischer Versorgung erhielt sie nicht.
Der EGMR sah darin einen Verstoß gegen das Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung aus Art. 3 EMRK. Das Straßburger Gericht erkannte zwar an, dass insbesondere die Staaten, die die Außengrenzen der EU bilden, besonders viele flüchtende Menschen aufnehmen und daher unter starkem Druck stehen. Das könne einen Staat aber nicht von seinen Verpflichtungen aus der EMRK entbinden.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 01.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53517 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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