Etappensieg für Läuferin Semenya
Manche Frauen haben von Natur aus einen erhöhten Testosteronspiegel. So auch die Leichtathletin Caster Semenya, die deshalb die Grenzwerte des internationalen Leichtathletikverbandes World Athletics für bestimmte Disziplinen der Frauen nicht einhalten kann. Aus Sicht von World Athletics haben Läuferinnen wie Semenya einen unfairen sportlichen Vorteil. Die Athletin will unbedingt bei Olympia 2024 in Paris starten, lehnt aber eine Behandlung ab, die ihren natürlichen Hormonspiegel senken würde. Mit ihrer Klage hatte sie vor den Schweizer Gerichten aber zunächst keinen Erfolg.
Anders beim EGMR: Dieser stellte mehrere Verstöße gegen die EMRK fest, vor allem gegen das Recht auf wirksame Beschwerde aus Art. 13 EMRK, das Diskriminierungsverbot aus Art. 14 EMRK sowie das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 EMRK (Urt. v. 11.07.2023, Beschw.-Nr. 10934/21). Semenya werde aufgrund des Geschlechts und sexueller Merkmale diskriminiert, so der EGMR – und dafür brauche es "sehr gewichtige Gründe". Für die Läuferin steht nicht weniger als ihre Karriere auf dem Spiel. Deshalb hätte ihr Anliegen besser geprüft werden müssen.
Zu Ende ist der Rechtsstreit damit aber noch nicht: Die Schweiz hat nach Art. 43 EMRK die Verweisung der Sache an die Große Kammer beantragt. Diese hat die Verweisung akzeptiert, deshalb wird der Prozess voraussichtlich mit einer mündlichen Verhandlung in Straßburg weitergehen. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 01.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53517 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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