Sollte man kennen: Zehn wich­tige EGMR-Ent­schei­dungen 2023

von Dr. Franziska Kring

01.01.2024

Trans Personen können Mutterschaft und Vaterschaft nicht ändern

Der EGMR hatte sich auch mit den Klagen zweier Berliner trans Elternpaare zu beschäftigen, die die Einträge im Geburtenregister nach der Geschlechtsanpassung ändern wollten. In dem einen Fall war ein Kind aus dem konservierten Sperma einer trans Frau entstanden, in dem anderen hatte ein trans Mann ein Kind geboren. Die trans Frau wollte als Mutter eingetragen werden, der trans Mann als Vater. Die Standesämter kamen diesen Begehren allerdings nicht nach.

Der EGMR folgte der Linie des Bundesgerichtshofes und sah darin keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 EMRK (Urt. v. 04.04.2023, Beschw.-Nr. 7246/20). In einer Geburtsurkunde werde als Mutter die Person eingetragen, die das Kind zur Welt gebracht hat, und als Vater die Person, mit dessen Sperma es gezeugt wurde. Dabei komme es auch nicht darauf an, ob die Geschlechtsanpassung vor oder nach der Geburt des Kindes erfolgt.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 01.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53517 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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