Verbeamtete Lehrer streiken nicht
Der EGMR, die zuständigen Verwaltungsgerichte und das Bundesverfassungsgericht sind sich einig: Verbeamtete Lehrer dürfen nicht streiken. Drei Lehrerinnen und ein Lehrer – alle verbeamtet – aus verschiedenen Bundesländern waren in den Jahren 2009 und 2010 jeweils zwischen einer Stunde und drei Tagen nicht zur Schule gegangen, um für bessere Lern- und Arbeitsbedingungen zu streiken. Die Schulen reagierten mit Gehaltskürzungen und Bußgeldern. Die dagegen gerichteten Klagen blieben erfolglos.
Auch der EGMR schloss sich dieser Linie an (Urt. v. 14.12.2023, Beschw.-Nr.: 59433/18, 59477/18, 59481/18, 59494/18). Das Streikverbot für verbeamtete Lehrer diene dazu, die Erfüllung der staatlichen Aufgaben durch eine effiziente öffentliche Verwaltung zu gewährleisten. Verbeamtete Lehrer dürften sich zwar grundsätzlich in Gewerkschaften organisieren, streiken aber nicht. Immerhin könnten sie ja auch als angestellte Lehrer arbeiten, denen ist das Streiken nämlich nicht untersagt.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 01.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53517 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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